In der Veranstaltung für Haupt- und Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit am 7. Oktober 2016, 10-16 Uhr in Worms (Evangelische Friedrichsgemeinde Worms, Römerstraße 76) werden Grundlagen des Asylverfahrens und des materiellen Asylrechts behandelt. Die rechtliche Situation von Asylsuchenden, die nach dem Asylverfahren in Deutschland bleiben (können), bildet einen weiteren Schwerpunkt. Das „Integrationsgesetz“ und die dadurch in Kraft getretenen Änderungen finden ebenfalls Berücksichtigung.
Veranstalter: Helfer- und Unterstützerkreis Asyl Worms in Kooperation mit dem Arbeitskreis Asyl und Aktiv für Flüchtlinge Rheinland-Pfalz
Referent: Roland Grasshoff, Jurist, Initiativausschuss für Migrationspolitik RLP
Die Themen im Einzelnen:
- Grundlagen des Asylverfahrens und Flüchtlingsrechts
- Aufenthaltsstatus nach Registrierung / Asylverfahren
- Vorbereitung auf die Anhörung
- Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, § 3 AsylG
- Subsidiärer Schutz nach § 4 AsylG
- Abschiebeschutz nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1
- Aufenthaltstitel bei § 3 / Art. 16a / § 4 und Abschiebeschutz
- nach negativem Ausgang des Asylverfahrens: Ausreise/Abschiebung oder Erteilung einer Duldung
- Hinweis auf § 25 Abs. 5 und Bleiberechtsregelungen (nur mündlich – ohne Folien)
- Härtefallregelung nach § 23a
- Niederlassungserlaubnis (neue Voraussetzungen)
- Ehegattennachzug / Nachzug von Eltern zu anerkannten UMA
- Wohnsitzauflage (neue Regelung)
- Asylbewerberleistungsgesetz
- Arbeitsmarktzugang
- Dublin III
Anmeldungen ab sofort an: anmelden@asyl-rlp.org
Die Anmeldungen (mit Essenswunsch vegetarisch ja /nein) werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.
Anmeldeschluss ist der 25.09.2016, eine Teilnahmebestätigung wird zeitnah verschickt.
Die Teilnahme ist für Ehrenamtliche kostenlos. Unkostenbeitrag für Hauptamtliche: 30€ (bitte mitbringen). Es gibt dann eine Teilnahmebescheinigung.