Der Paritätische Gesamtverband e.V hat eine ausführliche Arbeitshilfe zu der im Zuge des Integrationsgesetz inkraftgetretenen Wohnsitzregelung herausgegeben. Die Wohnsitzverpflichtung gilt bundesweit und verpflichtet anerkannte Flüchtlinge in dem Bundesland zu leben, in dem ihr Asylverfahren stattfand. Außerdem haben die Bundesländer die Möglichkeit Wohnsitzauflagen, Wohnsitzzuweisungen und Zuzugssperren zu erlassen.

Die Arbeitshilfe gibt den Stand am 22. September wieder, eine Aktualisierung ist vorgesehen:
Direkter Link zur Version vom 22.09.2016: Arbeitshilfe Wohnsitzregelung

29.09.2016: Arbeitshilfe zur Wohnsitzregelung