Asylanträge von Menschen aus Afghanistan werden immer häufiger abgelehnt. Die ablehnenden Bescheide des Bundesamtes sind verbunden mit der Androhung der Abschiebung und einer Ausreisefrist von 30 Tagen. Das führt bei Betroffenen und deren Umfeld zu großen Unsicherheiten.

Die aktuelle Situation ist aber so, dass es zur Zeit aus Rheinland-Pfalz keine Abschiebungen nach Afghanistan gibt.

Ausnahmen können lediglich für verurteilte Straftäter oder sogenannte „Gefährder“ gemacht werden. Die Ausländerbehörden in Rheinland-Pfalz sind angewiesen zu prüfen, ob Gründe vorliegen, die zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis führen können.

Das Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbaucherschutz hat zuletzt mit Rundschreiben vom 07. Oktober 2016 an die kommunalen Behörden diese Position klargestellt.

18.10.2016: Keine Abschiebungen nach Afghanistan