In Trier ist mit Jahresbeginn die Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge gestartet. „Wir freuen uns, dass Trier als erste Kommune in Rheinland-Pfalz die eGK für Flüchtlinge eingeführt hat“, erklärten Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler und Integrationsministerin Anne Spiegel.
„Trier schafft damit einen diskriminierungsfreien und schnellen Zugang zur medizinischen Versorgung. Asylsuchende mit Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen können nun direkt in eine Praxis gehen und eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen“, so Bätzing-Lichtenthäler.
Bereits im Februar 2016 hatte das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie mit den Gesetzlichen Krankenkassen eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer eGK für Flüchtlinge unterzeichnet und den für die Krankenhilfe der Flüchtlinge zuständigen Behörden, also den Kreisen und kreisfreien Städten, ein Angebot zum Beitritt zu dieser Vereinbarung gemacht. Die Stadt Trier ist als erste rheinland-pfälzische Kommune der Rahmenvereinbarung mit Ratsbeschluss vom 17. November 2016 zum 1. Januar 2017 beigetreten.
Der Oberbürgermeister von Trier, Wolfram Leibe, betonte: „Trier ist Vorreiter. Mit der Gesundheitskarte haben die Menschen jetzt einen direkten Zugang zur medizinischen Versorgung – alle Frauen und Männer gleichberechtigt. Deshalb hat Trier ein Konzept erarbeitet, das auch weitere Personen ohne Krankenkassenkarte mit einer Gesundheitskarte ausstattet.“ Bürgermeisterin Angelika Birk ergänzte: „Ich freue mich sehr, dass wir die Gesundheitskarte trotz einiger Hürden letztlich realisieren konnten. Uns war von Anfang an ein umfassendes Konzept wichtig, das nicht nur die Flüchtlinge, sondern auch die wenigen Hundert Trierer, denen bisher aus bestimmten Gründen die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse verwehrt wurde, berücksichtigt.“
Ohne die eGK müssen Flüchtlinge, die nach einem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes einer Kommune zugewiesen werden, in vielen Kommunen für jeden Arztbesuch in der Regel zunächst einen Behandlungsschein bei der zuständigen Behörde beantragen. In Trier war jedoch auch schon bisher nur ein Behandlungsschein pro Quartal nötig.
Partner auf Seiten der Krankenkassen ist bei der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in Trier die Kaufmännische Krankenkasse KKH. Ihr Vorstandsvorsitzender Ingo Kailuweit betonte: „Hoffentlich macht das Beispiel Trier Schule, denn wir als Krankenkasse haben aufgrund unserer Erfahrung das nötige Wissen, um Gesundheitsversorgung effizient im Sinne aller Beteiligter zu organisieren. Technisch gesehen steht alles bereit, um mit der Gesundheitskarte den Flüchtlingen die medizinischen Leistungen zukommen zu lassen, die ihnen rechtlich zustehen. Von der Einführung der Karte profitieren auch Arztpraxen, da die Abrechnung vereinfacht wird und niemand irgendwelchen Behandlungsscheinen hinterherlaufen muss.“
Die Einschränkung der medizinischen Versorgung für Flüchtlinge gegenüber der Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und wird weiterhin Bestand haben. Die Vereinbarungspartner haben vor diesem Hintergrund einen Leistungsumfang gemeinsam definiert, der die Bedürfnisse der Flüchtlinge und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und zugleich ein möglichst unbürokratisches Verfahren der Leistungsgewährung festlegt.
Die Rahmenvereinbarung regelt die Kostenerstattung für die gesetzlichen Krankenkassen, die in diesem Fall als Dienstleister für die Kommunen tätig werden und dafür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von acht Prozent der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch zehn Euro pro angefangenem Betreuungsmonat je Leistungsberechtigten, erhalten. Die Kosten werden nach zwei abgerechneten Quartalen evaluiert.
Die Landesregierung bietet allen interessierten Kommunen ihre Unterstützung bei der Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge an und ist bereits im Gespräch mit der Stadt Mainz sowie einem Landkreis. „Wir hoffen sehr, dass weitere Kommunen und Landkreise in Rheinland-Pfalz dem Trierer Beispiel folgen werden“, betonten die Ministerinnen Bätzing-Lichtenthäler und Spiegel.
Quelle: Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz