Für die Beantragung von Therapien für Kinder und Jugendliche mit Fluchthintergrund gelten gegenüber der Beantragung von Therapien für erwachsene Geflüchtete einige Besonderheiten.
Der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (BumF) hat dazu in Kooperation mit der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft Psychosozialer Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) eine Arbeitshilfe herausgebracht – mit Tipps und Hinweisen zu Kostenübernahme, Antragsverfahren und rechtlichen Grundlagen.
Arbeitshilfe: Beantragung der Kostenübernahmen von Therapie mit minderjährigen Geflüchteten und jungen Volljährigen