16.05.2017 – Immer wieder gibt es Fragen zur Passbeschaffung, Berichte darüber, dass von Behördenseite teils gerechtfertigt, teils nicht dazu aufgefordert wird. Wann darf wer sich bei der Botschaft des Herkunftslandes einen Pass beschaffen? Wer darf wen dazu auffordern? Wer sollte auf keinen Fall zur Botschaft gehen und was passiert, wenn die Person doch geht?

Die gesetzlichen Regelungen zur Passbeschaffung sind sehr komplex und können auf der Internetseite von berlin-hilft.com  nachgelesen werden.

Kurz gesagt sei jedoch dass ein Besuch bei der Botschaft für Menschen, die die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt bekommen oder Asyl erhalten haben, zum Verlust dieses Status führt.

Es kann kein Botschaftsbesuch verlangt werden! Es ist auch kein Botschaftsbesuch notwendig! Ein Botschaftsbesuch würde zum Erlöschen der Anerkennung führen!

Bei allen anderen Aufenthaltsdokumenten bzw. -stati ist ein genaues Prüfen notwendig.

Passbeschaffung – sensibles Thema: Wer darf, muss oder darf nicht?