07.06.2017 – Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat gestern dem Ministerrat ein „Konzept zum Gewaltschutz und zur Identifikation von schutzbedürftigen Personen“ vorgelegt, das konkrete Maßnahmen zum Gewaltschutz in den Erstaufnahmeeinrichtungen vorsieht. Bereits seit dem vergangenen Jahr werden Maßnahmen zum Gewaltschutz für Frauen und Kinder in den Unterkünften umgesetzt. Das jetzt beschlossene Konzept erweitert die Schutzmaßnahmen auf einen größeren Personenkreis.

Ministerin Spiegel betont: „Ziel unseres Konzepts ist es, Schutzbedürfnisse verschiedener Personengruppen in den Blick zu nehmen. Insbesondere der Schutz von Frauen, Kindern und Jugendlichen, Familien, aber auch von traumatisierten und behinderten Personen sowie homo- oder bisexuellen, transidenten und intersexuellen Menschen (LSBTI) rückt bei der Unterbringung und Versorgung in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes mit Hilfe des vorgelegtes Konzeptes gezielt in den Vordergrund. Das begrüße ich sehr.“

Das Konzept sieht sowohl Präventionsmaßnahmen als auch eine schnelle Intervention bei Gewaltvorfällen vor. Nach Geschlechtern getrennte, abschließbare Sanitärräume gehören etwa ebenso dazu wie das Angebot separater Unterbringung für bestimmte Personengruppen. So gibt es in allen Aufnahmeeinrichtungen die Möglichkeit, dass allein reisende Frauen in abgetrennten Frauenfluren oder separaten Gebäuden untergebracht werden können, wenn sie dies wünschen. Neben einer angemessenen sozialen und pädagogischen Betreuung sind auch ausreichende Spiel- und Rückzugsräume für Kinder und Jugendliche wichtige Elemente. Ein wesentlicher Bestandteil des Konzepts ist zudem ein Notfallplan für Gewaltvorfälle, etwa im familiären Kontext. Hier sind schnelle Interventionen mit klaren Verfahren und Zuständigkeiten erforderlich, die der Notfallplan beschreibt.

Ziel des Konzeptes ist es, möglichst umfassend allen Formen von Gewalt entgegenzuwirken beziehungsweise diese zu unterbinden – unabhängig davon, wer von der Gewalt betroffen ist oder von wem die Gewalt ausgeht.

Da die Schutzbedürftigkeit einer Bewohnerin oder eines Bewohners in der Aufnahmeeinrichtung oft nicht unmittelbar sichtbar ist, dient das Konzept auch dazu,  dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Schutzbedürftigkeit schneller identifizieren, zum Beispiel im Falle einer Traumatisierung. Die erarbeiteten Schutzstandards sollen nun – unter Berücksichtigung standortspezifischer Besonderheiten – einheitlich in allen AfAs des Landes umgesetzt werden.

Das „Konzept zum Gewaltschutz und zur Identifikation von schutzbedürftigen Personen in Einrichtungen der Erstaufnahme in Rheinland-Pfalz“ wurde in Zusammenarbeit mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz sowie weiteren Kooperationspartnerinnen und -partnern erarbeitet und steht auf der Seite des Ministeriums zum Download bereit.

Integrationsministerium legt Gewaltschutzkonzept für Erstaufnahmeeinrichtungen vor