17.07.2017 – Nachdem die Schutzquote für afghanische Flüchtlinge im zweiten Halbjahr 2016 über 50 Prozent lag, stuft das Bundesarbeitsministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seit dem 1. Juli 2017 Afghanistan als Herkunftsland mit einer „guten Bleibeperspektive“ ein. Damit stehen Asylbegehrende aus Afghanistan die Integrationsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit offen.
Bitte beachten: Dies betrifft nicht die Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Diese fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bundesinnenministeriums.

Trotz der hohen Schutzquote sieht das Ministerium unter Leitung von Thomas de Maizière keine Veranlassung afghanischen Flüchtlingen eine gute Bleibeperspektive zu bescheinigen und die für die Integration förderlichen Kurse auch für Afghan*innen zu öffnen.

Im Gegensatz dazu geht Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles von einem dauerhaften, rechtmäßigen Aufenthalt aus. Bisher war dies bereits bei Asylsuchenden aus Syrien, Irak, Iran, Somalia und Eritrea der Fall. Nun stehen auch Afghan*innen während des Asylverfahrens folgende Integrationsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit offen:

  • Berufsbezogene Sprachkurse
    Voraussetzung dazu ist Sprachniveau B1
  • Frühzeitiger Zugang zu vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach drei Monaten gestattetem Aufenthalt
  • Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach 15 Monaten gestattetem Aufenthalt im Anschluss an die Grundleistungen zum Asylbewerberleistungsgesetz
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