Der Landtag Rheinland-Pfalz hat im Jahr 2016 entschieden, die Integrationspauschale des Bundes (jährlich 2 Milliarden Euro in den Jahren 2016-2018) aus den Mitteln für 2016 in Höhe von 96 Millionen Euro an die Kommunen des Landes weiterzuleiten. In den Jahren 2017 und 2018 bleiben die Bundesmittel komplett beim Land.
Der AK Asyl Rheinland-Pfalz regt nun an, bei den Kommunen nachzufragen, wie Mittel vor Ort verwendet werden und wie Anträge für Maßnahmen und Projekte gestellte werden können.
Im Landesaufnahmegesetz heißt es im § 3a Abs.1 S. 1: „Das Land zahlt den Landkreisen und kreisfreien Städten 96 000 000,00 Euro zur Entlastung bei den Aufwendungen im Zusammenhang mit der Integration von
Asylbegehrenden, Asylberechtigten und Flüchtlingen“. Die Mittel sind also zweckgebunden zu verwenden. Die Kommunen können also nach eigener Schwerpunktsetzung und Entscheidung in den kommunalen Gremien Maßnahmen und Projekte zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen finanzieren.
Die Gelder sind entsprechend des Zuweisungsschlüssels für Asylsuchende an die Landkreise und Kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz bereits im Dezember 2016 ausgezahlt worden. Die Mittel können in den Jahren 2017-2019 verwendet werden.
Verwendung der Gelder vor Ort
Der AK Asyl Rheinland-Pfalz regt an:
Die Organisationen und Verbände der Flüchtlingsarbeit im Rheinland-Pfalz sollten zeitnah bei den Kommunen nachfragen, was mit den Mitteln geschieht und wie Anträge für Maßnahmen und Projekte vor Ort
gestellt werden können.
Dabei sollten an den Landkreis, die Stadt, aber auch den Verbandsgemeinden und Kommunen folgende Fragen gestellt werden:
- Wie hoch ist der Zuweisungsbetrag des Landes an den Landkreis/die kreisfreie Stadt?
- Wann wurde (bzw. wird) beschlossen, mit welcher Zweckbestimmung die Mittel verwendet werden?
- In welcher Höhe wurden die Mittel der Kreise an die Verbandsgemeinden und die großen kreisangehörigen Städte weitergeleitet? Gibt es eine Zweckbindung oder sind die Mittel zur freien Verfügung weiter gegeben worden?
- Gibt es einen Integrationsfonds der Kommune?
- Wie und für welchen Zweck können dort Mittel beantragt werden?
Die Fragen können sich natürlich nach den örtlichen Gegebenheiten richten.
Ergebnisse der Anfragen und die Praxis vor Ort, kann gerne an den AK Asyl weitergeleitet werden.