21.11.2017 – Seit Juli 2017 gab es mehr Unterstützung durch die Arbeitsagentur für afghanische Menschen im Asylverfahren. Die Einstufung von Afghanistan als Herkunftsland mit hoher Bleibeperspektive durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) machte dies möglich. Diese Regelung läuft nun zum 31. Dezember 2017 aus. Noch in 2017 erteilte Zusagen, z.B. für die berufsbezogenen Deutschkurse bleiben gültig, auch wenn der Kurs erst 2018 startet.

Wer afghanische Asylbewerber bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt, sollte schnellstmöglichst prüfen, ob Maßnahmen der Arbeitsagentur noch dieses Jahr bewilligt werden können.

Davon betroffen sind folgende Integrationsmaßnahmen der Agenturen für Arbeit:

  • Berufsbezogene Sprachkurse
    Voraussetzung dazu ist Sprachniveau B1
  • Frühzeitiger Zugang zu vermittlungsunterstützenden Leistungen der Arbeitsförderung
  • Ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen nach drei Monaten gestattetem Aufenthalt
  • Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach 15 Monaten gestattetem Aufenthalt im Anschluss an die Grundleistungen zum Asylbewerberleistungsgesetz
Unterstützung afghanischer Asylbewerber durch Arbeitsagentur ab Januar wieder eingeschränkt