icon civi kune rlp

Das Thema Familienasyl wird immer bedeutender, z.B. weil die Aufenthaltstitel der nachgezogenen Familienmitglieder häufig bald ablaufen und sich dann Fragen zur Verlängerung stellen oder neue Familienmitglieder ankommen. Wenn Ehrenamtliche von den Betroffenen gefragt werden, ob sie einen Antrag auf Familienasyl stellen sollen, sollten sie auf eine Beratungsstelle verweisen. Fragen hierzu treten nicht nur in der Asylverfahrensberatung auf, sondern gerade auch bei den Beratungsstellen, die bei der Familienzusammenführung unterstützen.

Auf die Frage, ob es besser ist, einen Antrag auf Familienasyl zu stellen oder sich auf die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zu beschränken, gibt es keine pauschale Antwort. Dies muss vielmehr individuell in jedem Fall entschieden werden und ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Arbeitshilfe „Familienasyl und internationaler Schutz für Familienangehörige im Kontext des Familiennachzuges“ soll helfen, alle für diese wichtige Entscheidung wesentlichen Faktoren zu kennen und im Einzelfall richtig zu entscheiden. Hier in der Broschüre des Paritätischen kann man sich schon einmal einlesen und damit zur Beratungsstelle gehen.

Arbeitshilfe Familienasyl