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Da die Praxis in der Vergangenheit gezeigt hat, dass gerade im ländlichen Raum, die Fahrtkostenpauschale von ca. 2,5 € pro Kurstag nicht ausreicht, um die tatsächlichen Fahrtkosten zu decken, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Härtefallregelung eingeführt. Wenn die tatsächlichen Kosten den Pauschalbetrag deutlich übersteigen, kann ein Härtefallantrag eingereicht werden. Hierüber muss ein Nachweis erfolgen.

Ein Antrag kann hier heruntergeladen werden:

Härtefall-Antrag auf Gewährung einer höheren Tagespauschale – 630.030

Neue Fahrtkostenregelung für Teilnehmer der Integrationskurse seit 01.02.2019