Rund um das Thema Bundesfreiwilligendienst (BFD) und Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) gibt es viele Fragen und interessante Informationen. Vor allem im Migrations- und Flüchtlingsbereich ist der Bundesfreiwilligendienst bzw. das Freiwillige Soziale Jahr eine hervorragende Möglichkeit zur erfolgreichen Integration beizutragen. Gerade als geflüchteter Mensch kann man diese Zeit gut nutzen, um die deutsche Sprache und Arbeitswelt besser kennenzulernen und Kontakte zu knüpfen.
Einige Träger bieten auch die Möglichkeit nach Beendigung des Dienstes übernommen zu werden (Ein Beispiel ist das Projekt „Pflege! Deine Zukunft“ des DRK Altenkirchen)
Wo kann ich einen Freiwilligendienst (FD) machen?
Der Dienst ist in beinahe allen sozialen Bereichen vorstellbar: z.B. in der Kranken- oder Altenpflege oder der Betreuung von Flüchtlingen, Senioren, Kindern und Jugendlichen, Menschen mit Behinderung oder Menschen mit psychischer Erkrankung. Eine Liste aller Träger, die den Freiwilligendienst anbieten, finden Sie unter: www.fsj-rheinlandpfalz.de
Es gibt auch Begegnungscafés und Flüchtlingsinitiativen, wo ein Mensch mit Fluchterfahrung einen Freiwilligendienst absolviert, wichtig ist es, einen Träger zu finden, der diesen Dienst bei sich angliedern kann und will. Oft sind es in diesem Bereich kirchliche Träger, die die Flüchtlingsarbeit unterstützen. Einsatzgebiete können dort sehr vielfältig sein, etwa für Cafédienste, für handwerkliche und organisatorische Unterstützung der Arbeit und vieles mehr. Ein Beispiel ist hier in einem Presseartikel nachzulesen.
Wann kann ich einen Freiwilligendienst machen?
Das FSJ ist gedacht für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 16 und 26 Jahren. Eine Altersgrenze für den BFD nach oben gibt es nicht. Ab dem 27. Lebensjahr ist ein BFD auch in Teilzeit möglich. Sogar nach dem Ruhestand kann ein Freiwilligendienst ein klasse Übergang in ein Leben mit zivilgesellschaftlichem Engagement sein.
Was muss ich als Ausländer beachten:
Die Herkunft der Bewerberin/ des Bewerbers spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass eine Arbeitsgenehmigung vorhanden ist. Dies ist in der Regel bei Personen aus der EU, mit einem entsprechenden Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis der Fall. Ob eine Genehmigung erteilt wurde, steht auf dem Aufenthaltstitel oder gegebenenfalls einem Zusatzblatt. Bevor Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung eine Arbeit aufnehmen können, müssen sie die Genehmigung (zur Ausübung einer Beschäftigung)bei ihrer Ausländerbehörde einholen. Dabei entscheidet diese im jeweiligen Einzelfall, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird.
Die Sprachkenntnisse sollten idealerweise mindestens auf B1 Niveau sein, es gibt aber auch davon Ausnahmen.
Wie lange dauert ein FD?
In der Regel dauert der Dienst 1 Jahr. Mindestdauer: 6 Monate; maximal 18 Monate. Die genaue Dauer sollte immer mit der Einrichtung abgesprochen werden.
Welche Finanzierungen gibt es?
Es gibt ein monatliches Taschengeld. Je nach Träger gibt es weitere Zuschüsse. Die Beträge variieren je nach Stelle. Die Beträge variieren je nach Stelle.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an „Aktiv für Flüchtlinge“ (ehrenamt@asyl-rlp.de) oder an eine der unten aufgeführten Kontaktstellen wenden:
Hier die jeweiligen Seiten mit Informationen zum Freiwilligendienst:
- Infos FSJ und Träger: www.fsj-rheinlandpfalz.de
- Infos BFD: Bundesamt für Familien und Zivilgesellschaftliche Aufgaben
Ansprechpartner_innen:
Frau Tülay Arslan
Projektreferentin der Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligendienste Rheinland-Pfalz
Telefon : 06131-977936
Bahnhofstraße 2
55116 Mainz
https://www.fsj-rheinlandpfalz.de/
Für Projekte des DRK:
Philip Iffland
Bildungsreferent Freiwilligendienste
Deutsches Rotes Kreuz
Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Abt. 34 – FreiwilligendiensteBereich 3 – Soziale ArbeitMitternachtsgasse 4, 55116 Mainz
Tel.: (06131) 28 28 13 54
E-Mail: p.iffland@lv-rlp.drk.de
www.freiwilligendienste-rlp.de