Am 27. Oktober 2019 finden zum sechsten Mal die landesweiten Wahlen der kommunalen Beiräte für Migration und Integration statt. Alle Personen mit ausländischem Pass, Staatenlose, Eingebürgerte und Deutsche mit Migrationshintergrund sind wahlberechtigt. Für uns wäre es natürlich wünschenswert, dass auch viele Flüchtlinge an diesen Wahlen teilnehmen und ihre Interessen durch eine eigene Kandidatur für den Beirat vertreten. Wir unterstützen gerne die Bildung dieser wichtigen Gremien und hoffen auf eine hohe Wahlbeteiligung.

Grundlage für die Bildung von Beiräten ist die Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994

  1. „In Gemeinden, in denen mehr als 1000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ist ein Beirat für Migration und Integration einzurichten; zu den ausländischen Einwohnern zählen auch Staatenlose. In anderen Gemeinden kann aufgrund einer Satzung ein Beirat für Migration und Integration eingerichtet werden.
  2. Die Mitglieder des Beirats für Migration und Integration werden in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Wahlberechtigt sind
    • 1.alle Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie staatenlose Einwohner, 
    • 2.alle Einwohner, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben 
    • a) als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes
    • b) durch Einbürgerung,
    • c) nach § 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder
    • d) nach § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach § 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist,
    • Flüchtlinge die in kommunalen Flüchtlingsunterkünften o.ä. länger als 3 Monate wohnen dürfen durchaus wählen (und gewählt werden).

Die Beiräte für Migration und Integration sind demokratisch gewählte Interessenvertretungen deren ehrenamtliche Mitglieder sich für das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen verschiedener Nationalitäten einsetzen

Im Rahmen der Wahlkampagne 2019 lädt die Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration (AGARP) an verschiedenen Standorten zu Informationsveranstaltungen ein Auf der Seite der AGARP kann man dazu alle wichtigen Informationen abrufen.

Außerdem werden zeitnah an die Kommunen, in denen Beiratswahlen stattfinden mehrsprachige Flyer gesendet, die dann an interessierte Gruppen verteilt werden.

Migrationsbeiratswahlen 2019