Ein aktuelles Rundschreiben mit verbindlichem Charakter ermöglicht nun eine Verbesserung des Zugangs zu einem Bleiberecht für viele Duldungsinhaber*innen.

Konkret verbessert das Integrationsministerium den Zugang zum Bleiberecht für Duldungsinhaberinnen und -inhaber, die sich vorbildlich in die Gesellschaft integriert haben. In einem Rundschreiben an die rheinland-pfälzischen Ausländerbehörden werden die Bestimmungen von Paragraph 25b im Aufenthaltsgesetz konkretisiert, um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu erleichtern. Mit einer Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel verbunden. 

„Von dem Rundschreiben erwarten wir uns, dass das Gesetz von den Ausländerbehörden künftig in einer größeren Zahl von Fällen zur Anwendung gebracht werden kann. Aber eben auch, dass betroffene Personen und ihre Unterstützer sich eingeladen fühlen, bei nachhaltiger Integration selbst die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis anzuregen“, so Ministerin Spiegel.

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Rheinland-Pfalz stärkt Bleiberecht für gut integrierte Flüchtlinge