Systematische Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen gehören in vielen Bürgerkriegen zur Kriegsstrategie. So z.B.  in den 90er Jahren in Bosnien und Herzegowina. So untersucht beispielsweise die UNO in einem Bericht aus dem Jahr 2019 Vorfälle in zahlreichen Ländern, in denen sexuelle Gewalt als Kriegsstrategie angewendet wird, darunter z.B. Nigeria, die Demokratische Republik Kongo, Kolumbien, Syrien, der Irak oder Myanmar, um nur einige zu benennen.

Gemeinsam ist allen diesen Ländern, dass dort bewaffnete Konflikte toben und dass staatliche und/oder nichtstaatliche Akteure Vergewaltigung und sexualisierte Gewalt als Kriegsmittel einsetzen. Opfer sind überwiegend Frauen und Mädchen, egal welchen Alters.   

Erst 2008 erkannten die Vereinten Nationen Vergewaltigungen in Konflikten offiziell als Kriegsverbrechen an. Mit der im Juni 2008 verabschiedeten Resolution 1820 stellte der UN-Sicherheitsrat fest, „dass Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt ein Kriegsverbrechen, ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder eine die Tatbestandsmerkmale des Völkermords erfüllende Handlung darstellen können“.

Die Anwendung von sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat Methode: Die Opfer werden gedemütigt, vergewaltigt und schwer misshandelt. Durch diese Entwürdigung der Frauen soll die ganze Gemeinschaft getroffen werden: Die Frauen werden verstoßen, sie verlieren ihr familiäres und soziales Umfeld, die Täter im Gegenzug werden mächtiger und sie können handeln, wie sie wollen. Es geht also durch die Frauen um die Zerstörung von Familien, von Gemeinschaften, von sozialen Netzwerken. So auch Dr. Denis Mukwege, kongolesischer Gynäkologe und Friedensnobelpreisträger, der im Osten Kongo vergewaltigte Frauen behandelt: „Die Vergewaltigung zerstört die Opfer körperlich, seelisch und langfristig zerrüttet sie soziale Strukturen“

Genaue Zahlen lassen sich nicht benennen, denn viele der Frauen und Mädchen unternehmen vor Scham oder weil sie psychisch und physisch so zerstört sind, nichts gegen die Täter. Diese bleiben daher öfters unbestraft. Und die internationale Gemeinschaft bleibt leise und verhalten.

Für die Frauen sind Langzeitfolgen unbeschreibliches körperliches Leiden, schwere Traumatisierungen und Depressionen, soziale Isolation durch Stigmatisierung, absoluter Not und Armut. Nur wenige dieser Frauen und Mädchen gelingt die Flucht nach Europa. Die meisten von ihnen bleiben im eigenen Land oder in Nachbarländern. Egal wo sie Schutz suchen, bleiben sie weiterhin stark gefährdet: auf dem Fluchtweg oder in den Flüchtlingslagern, überall besteht das Risiko weiterer sexueller Übergriffe. 

Auch in Deutschland muss ihnen als besonders vulnerable Gruppe Sicherheit vor sexualisierter Gewalt gegeben werden und ihre besondere Verwundbarkeit berücksichtigt werden.

Wir fordern die Gewährleistung von besonderen Schutzzonen für Frauen:

  • bei der Unterbringung (separate Räume mit Rückzugsmöglichkeiten, separate sanitäre Anlagen)
  • im Asylverfahren (Berücksichtigung von frauenspezifischen Verfolgungsgründen, Anhörung und Entscheidung durch geschultes weibliches Personal)
  • bei der psychosozialen Versorgung

Gemeinsam sehen wir uns in der Pflicht, uns hier vor Ort für den Schutz und die Rechte dieser Frauen einzusetzen.

8. März 2021: Sexualisierte Gewalt als Kriegsstrategie: Ein lang vernachlässigtes Thema. Frauen brauchen besondere Schutzräume!