Dienstag 19. Oktober 2021, 19-21 Uhr
In Folge der aktuellen Entwicklungen in Afghanistan ist ad hoc ein komplexer asyl- und aufenthaltsrechtlicher Beratungsbedarf entstanden. Dieser bezieht sich einerseits auf Familien in Afghanistan, andererseits auf die Asyl- und aufenthaltsrechtliche Situation afghanischer Migrant:innen in Deutschland. Es sollen die aktuell verfügbaren tatsächlichen wie rechtlichen Informationen kompakt präsentiert werden (zzgl. umfassendes Skript), verbunden mit der Möglichkeit, sich zu Einzelfällen auszutauschen.
Die Veranstaltung besteht aus folgenden Themenblöcken:
- Die Ausgangslage: Rechtsprechung und Entscheidungspraxis zu Afghanistan vor dem August 2021.
- Was wir heute wissen: Die politische und menschenrechtliche Lage in Afghanistan heute.
- Auswirkungen auf laufende Asylverfahren
a) Antragsverfahren
b) Klageverfahren
c) Berufungszulassungsverfahren - Chancen für Asylfolgeverfahren
a) Allgemeine Voraussetzungen für Asylfolgeanträge
b) Argumentationsansätze für ein neues Verfahren
c) Bedeutung des Urteils des EuGH vom 10. Juni 2021 zum „Subsidiären Schutz“ - Familiennachzug
- Mitwirkungspflichten/ID Klärung
- Humanitäre Visa für Ortskräfte u.a. Schutzbedürftige, § 22 AufenthG
a) Aktuelle Lage
b) Aktuelle Rechtsprechung - Austausch zu Einzelfällen
Fortbildung zu Afghanistan – Alles, was man jetzt in der Flüchtlingsarbeit wissen muss!