Beim Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend gibt es den Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung​​​​​​​. Er informiert über die Strafbarkeit von weiblicher Genitalverstümmelung – auch bei einer Durchführung im Ausland – und über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels.

Er dient vor allem dem Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung in den Herkunftsländern während der Ferienzeiten und kann im Reisepass mitgeführt werden. Er kann den Familien helfen, sich dem gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern entgegen zu stellen.

Werdet aktiv!Wenn Ihr den Verdacht habt, dass in einer Euch bekannten Familie ein Eingriff geplant ist, informiert unverzüglich die Polizei oder das örtliche Jugendamt! Auch das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen hilft rund um die Uhr in 18 verschiedenen Sprachen: 08000 116 016.

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung