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Die Chef:innen der Länder haben bei der Ministerpräsident:innen-Konferenz am 7. April 2022 für Geflüchtete aus der Ukraine u. a. folgende wichtige Punkte beschlossen:


  • Hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine werden künftig wie anerkannte hilfsbedürftige Asylsuchende finanziell unterstützt, d. h. sie erhalten ebenfalls Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) bzw. SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt). 
  • Menschen mit Behinderungen und mit Pflegebedarf sollen bei ihren Betreuer:innen bleiben können
  • Geflüchteten aus der Ukraine soll schnell und kostenlos Impfungen gegen das Coronavirus gemacht werden.

Diese und weitere neuen Regelungen sollen zum 1. Juni 2022 in Kraft treten


Beschlüsse der Ministerpräsident:innen-Konferenz vom 7. April 2022