Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz setzt starke ausländerrechtliche Anreize für gut qualifizierte ausländische Fachkräfte. Menschen mit einem Schutzstatus genießen teilweise eigene aufenthaltsrechtliche Vorteile. Damit sich Klient*innen nicht zwingend zwischen den aufenthaltsrechtlichen Vorteilen der verschiedenen Aufenthaltszwecke entscheiden müssen, gilt es auf das entsprechende Urteil des BVerwG und die Möglichkeit mehrerer Aufenthaltstitel nebeneinander zu erteilen hinzuweisen.
Hiermit möchten wir Euch eine interessante Veröffentlichung zeigen, die darauf verweist, dass Geflüchtete sich nicht zwingend zwischen verschiedenen Aufenthaltszwecken entscheiden müssen, sondern auch die Möglichkeit haben, mehrere Aufenthaltstitel nebeneinander zu beanspruchen.