In der folgenden Übersicht von Claudius Voigt (GGUA Flüchtlingshilfe) werden Rechtsfolgen zahlreicher Aufenthaltsvarianten, die nach dem Aufenthaltsgesetz, dem Freizügigkeitsgesetz sowie dem Asylgesetz möglich sind, in kompakter Weise dargestellt. Zu jedem Aufenthaltsstatus wird erläutert, ob dieser zum Bezug von Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende), zum Zugang zur Beschäftigung sowie zur Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit berechtigt.
Diese Tabelle gibt Euch daher einen Überblick, wobei Ihr beachten müsst, dass die Informationen zu den Ansprüchen auf Leistungen bzw. auf den Arbeitsmarktzugang nicht als verbindlich zu sehen sind. Im Einzelfall können sich abweichende Konstellationen ergeben und dadurch unterschiedliche Möglichkeiten der Rechtsauslegung bestehen. Zur Rechtsauffassung des Autors enthält die Übersicht am Ende noch einige Erläuterungen.
Hier findet Ihr die Tabelle: