Ein Klemmbrett mit einer Check-Liste.

Diese Tabelle gibt Euch daher einen Überblick, wobei Ihr beachten müsst, dass die Informationen zu den Ansprüchen auf Leistungen bzw. auf den Arbeitsmarktzugang nicht als verbindlich zu sehen sind. Im Einzelfall können sich abweichende Konstellationen ergeben und dadurch unterschiedliche Möglichkeiten der Rechtsauslegung bestehen. Zur Rechtsauffassung des Autors enthält die Übersicht am Ende noch einige Erläuterungen.

Hier findet Ihr die Tabelle:

19.08.2024: Übersicht zum Zugang zum SGB II