14.03.2025: Podiumsdiskussion zum Thema Bezahlkarte

In Worms, wie gerade fast überall, wird derzeit über die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete diskutiert, die ähnliche Funktionen wie eine Girokarte bieten soll. Diese Karte, die in Trier bereits existiert, soll Geflüchteten ermöglichen, monatlich bis zu 130 Euro abzuheben und in bestimmten Geschäften zu bezahlen. Eine zentrale Frage bei der Diskussion ist, wie genau die Karte umgesetzt werden soll, da die Details noch unklar sind.

Kritik gab es an der ursprünglich von der Verwaltung abgelehnten Idee, die später aufgrund eines geänderten Interesses wieder aufgegriffen wurde. Der Helferkreis Asyl hatte bereits im Januar auf mögliche Probleme hingewiesen und eine Podiumsdiskussion organisiert, bei der Experten wie Dr. Daniel Asche vom Integrationsministerium zu Wort kamen.

Ein zentraler Punkt der Diskussion war die migrationspolitische Funktion der Bezahlkarte. Dr. Asche betonte, dass die Karte keine entscheidende Rolle bei der Begrenzung von Geflüchtetenströmen spiele. Auch Andrea Kothen von Pro Asyl stellte klar, dass die Karte nur in der Übergangsphase sinnvoll sei und nicht als dauerhafte Lösung dienen sollte. Sie kritisierte, dass die Einführung der Karte ursprünglich eine symbolpolitische Entscheidung war, um Härte zu demonstrieren, und nicht wirklich konstruktiv gedacht war.

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Das rheinland-pfälzische Integrationsministerium hat auf der Veranstaltung zur Bezahlkarte in Worms bestätigt, dass Überweisungen mit der Karte grundsätzlich möglich sein werden, jedoch durch eine „Negativliste“ Überweisungen ins Ausland ausgeschlossen werden. Diese Funktion wird ab Februar 2025 verfügbar sein, wobei noch nicht alle Bundesländer ihre genaue Vorgehensweise festgelegt haben. Einige Länder planen eine „Positivliste“ (Whitelist), bei der nur bestimmte IBANs freigeschaltet werden, was bürokratische Hürden aufwirft und datenschutzrechtliche Fragen aufwirft. In einigen Regionen werden sogar Sozialarbeiter mit der Verwaltung sensibler Daten betraut, was zu Datenschutzbedenken führt.

Die Brandenburger Datenschutzbeauftragte hat Bedenken gegen das Whitelist-Verfahren geäußert, da es eine unnötige Verarbeitung personenbezogener Daten erfordere und gegen die freie Verwendung von Mitteln durch die Berechtigten verstoße. Es wird empfohlen, bei den Ländern rechtliche Bedenken zu äußern und bei Bedarf Einzelfall-Beschwerden bei den Datenschutzbehörden einzureichen.


14.03.2025: Podiumsdiskussion zum Thema Bezahlkarte