Zelte auf einem Gehweg vor einem Gebäudekomplex

Dazu passend hatte bereits Ende Februar Pro Asyl einen Artikel „Obdachlos per Gesetz? Junge Geflüchtete wird aus der Unterkunft geworfen“ dazu verfasst:

Im Februar 2025 setzte eine der reichsten Kommunen Deutschlands eine junge, geflüchtete Frau bei Minustemperaturen auf die Straße und entzogen ihr sämtliche Sozialleistungen, da Kroatien für ihr Asylverfahren zuständig sei. PRO ASYL intervenierte mit einer Anwältin, die gegen den Beschluss klagte. Das Sozialgericht Karlsruhe entschied innerhalb weniger Stunden zugunsten der Frau und erklärte den Leistungsausschluss für verfassungs- und europarechtswidrig.

Dieser Vorfall ist Teil einer breiteren Strategie der Ampelregierung, in der Gesetze erlassen wurden, die eine Härte gegenüber Geflüchteten zeigen sollen, was immer wieder zu rechtlichen Rückschlägen führte. Eine zentrale Maßnahme war das Sicherheitspaket, das seit Oktober 2024 in Kraft ist und besagt, dass ausreisepflichtige Personen im Dublin-Verfahren keine Sozialleistungen erhalten dürfen, außer in engen Ausnahmefällen. Dies betrifft insbesondere Geflüchtete, die in andere europäische Länder zurückkehren sollen, doch häufig können sie aufgrund von Missständen in diesen Ländern oder der mangelnden Kooperation der Behörden nicht ausreisen.

Gerichte haben immer wieder entschieden, dass diese Leistungskürzungen verfassungs- und europarechtswidrig sind. Sie verstoßen gegen die Menschenwürde und garantierte Mindeststandards der Asylversorgung. Expert*innen hatten die Regierung bereits vor der Neuregelung gewarnt. In mehreren Fällen wurden diese Kürzungen von Gerichten aufgehoben, und es gab erhebliche Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem europäischen Recht. Das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof dürften sich künftig weiter mit der Rechtmäßigkeit dieser Regelung befassen.

In der Praxis ist die vollständige Leistungskürzung selten umgesetzt worden, da viele Behörden die rechtlichen Risiken erkennen und versuchen, diese zu vermeiden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Rechtslage weiterentwickelt, aber es ist zu erwarten, dass die Regelung des Sicherheitspakets nicht dauerhaft Bestand haben wird.

Den vollständigen Artikel von Pro Asyl könnt ihr hier lesen.


17.03.2025: Leistungsausschluss Dublin: Beschluss des SG Speyer