25.04.2025: FAQ zu zentralen migrationspolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung – Deutsches Institut für Menschenrechte

Die in den vergangenen Jahren oft stark polarisierend geführten migrationspolitischen Debatten haben den Flüchtlingsschutz erheblich unter Druck gesetzt. Vor diesem Hintergrund begrüßt das Institut ausdrücklich, dass sich die Koalitionsparteien im Koalitionsvertrag klar zu den Menschenrechten und insbesondere zur Europäischen Menschenrechtskonvention bekennen. Die konkret vereinbarten Maßnahmen bleiben jedoch deutlich hinter diesem Anspruch zurück, da sie teils gravierende Verschärfungen im Flüchtlings- und Migrationsrecht vorsehen. So haben CDU/CSU und SPD unter anderem beschlossen, Asylsuchende in Abstimmung mit den europäischen Nachbarstaaten an den Grenzen zurückzuweisen und den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte auszusetzen. Der subsidiäre Schutz greift dann, wenn weder Asyl noch Flüchtlingsschutz gewährt werden kann, im Herkunftsland jedoch ernsthafter Schaden droht.

Die veröffentlichte FAQ beantwortet zentrale Fragen zum Asylrecht, zur GEAS-Reform, zum Familiennachzug sowie zur Zulässigkeit von Abschiebungen und Drittstaatenmodellen – Themen, die auch im Koalitionsvertrag wiederfinden. Ziel ist es, rechtliche Grundlagen zu erläutern, Fehlinformationen zu korrigieren und aufzuzeigen, wo die menschenrechtlichen Grenzen staatlicher Asyl- und Migrationspolitik liegen.

25.04.2025: FAQ zu zentralen migrationspolitischen Vorhaben der neuen Bundesregierung – Deutsches Institut für Menschenrechte