02.05.2025: Was ist in den Bereichen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit vorgesehen?

Anhebung Pauschalbeträge

Der Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale sollen erhöht werden. Geplant ist, den Übungsleiterfreibetrag von derzeit 3.000 Euro auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro im Jahr anzuheben. Gemeinnützige Organisationen können diese Beträge unter bestimmten Bedingungen für nebenberufliche Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich auszahlen.

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Anhebung der Freigrenze, Wegfall der Sphärenaufteilung

 
Weiterhin soll die in der Abgabenordnung festgelegte Freigrenze im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben angehoben werden. Auch die in der Abgabenordnung festgelegte Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe soll erhöht werden. Aktuell liegt sie bei 45.000 Euro pro Jahr. Liegen die Bruttoeinnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs, der kein Zweckbetrieb ist, unter dieser Grenze, muss keine Körperschafts- oder Gewerbesteuer gezahlt werden. Künftig soll die Freigrenze auf 50.000 Euro steigen. Zudem soll bei gemeinnützigen Organisationen, die weniger als 50.000 Euro im Jahr aus solchen Betrieben einnehmen, die Pflicht entfallen, diese Einnahmen genau zwischen Zweckbetrieb und steuerpflichtigem Betrieb aufzuteilen.

Entbürokratisierung des Ehrenamts

Zugunsten der Vereinsarbeit bzw. des Ehrenamts soll ein umfassendes „Bürokratierückbaugesetz“ kommen. Kleine Vereine sollen es leichter haben, als gemeinnützig anerkannt zu werden. Auch die Regeln zum Datenschutz, zur Gemeinnützigkeit, für Vereine und für Förderungen sollen einfacher werden. Außerdem ist geplant, das Haftungsrecht zu verbessern.

Sonstiges

Ehrenamt soll für junge Menschen attraktiver werden. Auch Familie und Ehrenamt sollen besser zusammenpassen. Geplant ist, dass es mehr Plätze und mehr Geld für das Freiwillige Soziale Jahr und andere Freiwilligendienste gibt. Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren – zum Beispiel bei der Feuerwehr, im Rettungsdienst oder in der Kommunalpolitik – sollen besser geschützt werden. Die Koalition will außerdem neue gemeinnützige Zwecke anerkennen. Zum Beispiel soll E-Sport als gemeinnützig gelten. Auch für gemeinnützigen Wohnraum soll es mehr Unterstützung geben, etwa durch Geld für Investitionen. Nicht zuletzt soll ein eigener Staatsminister für Sport und Ehrenamt ernannt werden.

Den gesamten Koalitionsvertrag können Sie hier einsehen.

02.05.2025: Was ist in den Bereichen Ehrenamt und Gemeinnützigkeit vorgesehen?