Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) setzt sich mit dem Projekt „K(l)ein Geld für Demokratie?!“ für eine stärkere Förderung der Zivilgesellschaft ein. Hintergrund ist das gescheiterte Demokratiefördergesetz, das 2021 von der Ampel-Koalition angekündigt, aber nie verabschiedet wurde.
Die Ampel-Koalition hatte 2021 ein Demokratiefördergesetz angekündigt, um die Zivilgesellschaft langfristig zu stärken und die Finanzierung von Demokratiearbeit zu sichern. Obwohl ein Gesetzentwurf bereits erarbeitet und im Kabinett beschlossen wurde, scheiterte das Vorhaben im parlamentarischen Prozess. Nach dem Zerbrechen der Koalition wurde klar, dass das Gesetz nicht kommen wird.
In Zeiten eines gesellschaftlichen Rechtsrucks und wachsender Bedrohungen für die Demokratie stellt die AWO die Frage: Wie viel ist dem Staat die Demokratieförderung wirklich wert? Mit dem Projekt „K(l)ein Geld für Demokratie?!“ wurde untersucht, wie viel der Bund tatsächlich in die Demokratieförderung der Zivilgesellschaft investiert. Anlass war das Vorhaben der damaligen Bundesregierung, ein Gesetz zur Demokratieförderung einzuführen, was bis heute nicht umgesetzt wurde.
Die Analyse betrachtete alle öffentlich zugänglichen Förderrichtlinien (insgesamt 2.454) und erstellte um herauszufinden, welche Programme der Demokratieförderung dienen. Anschließend wurden die Mittelzuflüsse im Bundeshaushalt ausgewertet. Es wurden aktuell 14 Förderprogramme identifiziert, die gezielt die Demokratieförderung durch zivilgesellschaftliche Akteur:innen unterstützen.
Die AWO stellt klar: für eine funktionierende demokratische Gesellschaft ist mehr und vor allem langfristig verlässliche Förderung nötig. Das betrifft einerseits erhöhte Mittel und Anpassung an Sach- und Personalkosten, andererseits bessere Rahmenbedingungen durch mehrjährige oder dauerhafte Finanzierungen. Zentral sei außerdem ein Gesetz zur Demokratieförderung, das verbindliche Zuständigkeiten und Prioritäten festlegt.
Mehr zum Projekt auf: https://awo.org/projekt/demokratiefoerderung/
