07.01.2026: Ein herber Rückschlag für den Flüchtlingsschutz im Jahr 2025 – PRO ASYL zieht Bilanz

Angefangen wurde mit der Anordnung durch Bundesinnenminister Dobrindt (CSU), Asylsuchende an den deutschen Binnengrenzen zurückzuweisen und somit auf das geltende europäische Recht, ein Asylgesuch mit einem Zuständigkeitsverfahren einzuleiten zu verzichten. Somit wurden Grenzkontrollen verstärkt. Das Verwaltungsgericht Berlin straft dieses Vorgehen ab und mit Unterstützung von PRO ASYL hatten drei Asylsuchende aus Somalia gegen ihre Zurückweisung an der polnischen Grenze geklagt – und Recht bekommen ein Asylverfahren zu bekommen. Dieser Erfolg war dennoch nicht von Dauer, da die Bundesregierung weiterhin an illegale Zurückweisungen festhält. „Seit Mai 2025 wurden über 21.500 Menschen an den deutschen Grenzen zurückgewiesen (Stand 30. November 2025). Viele konnten ihr Asylgesuch nicht äußern, bei anderen wurde es »überhört«, wieder andere wurden trotz des protokollierten Asylgesuchs zurückgewiesen.“, schreibt PRO ASYL.

Auch die Möglichkeit auf sicherem Wege nach Deutschland zu kommen, zerschlug die Regierung durch die Vereinbarung Bundesaufnahmeprogramme »soweit wie möglich beenden« zu wollen und keine neuen Programme aufzulegen.

Die Aufnahme gefährdeter Afghan:innen, welche durch die Vorgängerregierung aufgrund ihrer Arbeit mit deutschen Institutionen oder ihres Einsatzes für Frauen- und Menschenrechte eine Aufnahme versprochen wurde – denn ihr Leben ist seit der Machtübernahme der Taliban bedroht, wurde ebenfalls zunächst gestoppt. Erst nach erfolgreichen Klagen konnten ab September 2025 wieder einige Afghan*innen mit Aufnahmezusage nach Deutschland einreisen. Die pakistanische Regierung kündigte Ende des Jahres 2025 an, in ihrem Land Afghan*innen mit Aufnahmezusage nach Deutschland nicht länger Aufenthalt zu gewähren. PRO ASYL schreibt: „Nun droht allen in Pakistan Verbliebenen dieses lebensbedrohliche Schicksal. PRO ASYL appellierte daher mit über 250 anderen Organisationen an die Bundesregierung, die Menschen dringend aufzunehmen. Stand Mitte Dezember harren nochcirca 1.800 Menschen in großer Verzweiflung in Islamabad aus – ihr weiteres Schicksal ungewiss in der Hand der Bundesregierung.“ Am 10. Dezember gestand Dobridt, dass dieser die Aufnahme nicht mehr „im politischen Interesse Deutschlands“ sieht und daher die Zusagen zurücknimmt.

Des Weiteren hat sich die neue Bundesregierung aus dem UN-Neuansiedlungsprogramm (Resettlement) für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge zurückgezogen. Auch hier wurden alle Einreisen gestoppt und keine neuen Zusagen für das Programm getätigt. PRO ASYL berichtet, dass ein aus Kenia geplanter Resettlement-Flug mit Flüchtlingen aus afrikanischen Konfliktgebieten, im Mai 2025 in letzter Sekunde abgesagt wurde. Durch deren juristischen Unterstützung konnten zwei betroffenen Familien aus dem Südsudan die Einreise ermöglicht werden.

Die Aussetzung des Familiennachzugs subsidiärer Schutzberechtigten für zwei Jahre erfolgte am 24. Juli 2025. Da es hier auch keine Übergangsregelung gibt, sind neben den Familien, deren die Chance auf Kontakt verwehrt wird auch die betroffen, die schon seit vielen Monaten oder Jahren auf den Familiennachzug ihrer engsten Angehörigen gewartet hatten. Härtefälle nach §22 AufenthG. können eine Visa erhalten, dennoch können selbst besonders dramatische Fälle abgelehnt werden. „Dass die Härtefallregelung in der Praxis nicht greift, bestätigen leider auch erste Zahlen: Es wurden bislang gerade mal zwei Visa hiernach erteilt. Laut Koalitionsvertrag soll die Regelung in zwei Jahren evaluiert werden – aus Sicht von PRO ASYL muss sie dringend abgeschafft werden!“, so PRO ASYL.

Weitere Gesetztesverschärfungen, welche die Situation geflüchteter Menschen in Deutschlang verschlechtern: Folgendes Gesetz, am 05. Dezember 2025 vom Bundestag verabschiedet, ermöglicht, dass die Bundesregierung „sichere Herkunftsstaaten“ per Rechtsverordnung bestimmen kann – also nicht im Gesetzgebungsverfahren mit Bundesratszustimmung, wie es Artikel 16a Grundgesetz eindeutig vorsieht. Weitere Regelungen sollen hinzugekommen sein, die beispielsweise besagen, dass eine Einbürgerung für zehn Jahre ausgeschlossen sein, wenn bei einem vorherigen Einbürgerungsprozess ein Täuschungsvorhaben festgestellt wurde.

Anfang September 2025 wurde ein Entwurf für die Umsetzung der Europäischen Asylrechtsreform in Deutschland (GEAS-Anpassungsgesetz) verabschiedet. Diese setzt auf eine restriktive Umsetzung der europäischen Verschärfungen, will Möglichkeiten für Freiheitsbeschränkungen und Haft von Schutzsuchenden für sich nutzen. Auch Kinder sind hiervon nicht verschont. Der Entwurf ist noch nicht Final entschieden und wird noch diskutiert. Ab dem 12. Juni 2026 werden EU-weit die neuen europäischen Verordnungen zur Anwendung kommen und das Asylsystem nachhaltig verschärfen.

Die Zahl der Asylanträge ist 2025 im Vergleich zum Vorjahr um rund die Hälfte gesunken. Bis Ende November 2026 wurden ca. 106.000 Erstanträge gestellt. PRO ASYL schreibt: „Besonders drastisch ist der Rückgang von Asylanträgen von syrischen Schutzsuchenden um fast 70 Prozent. Das zeigt, dass der Rückgang der Anträge vor allem auf Veränderungen in den Herkunftsländern oder auf den Fluchtrouten zurückzuführen ist.“

Zudem dominierten die immer härteren Abschiebungen Geflüchteter in Deutschland die Schlagzeilen. Abschiebungen von Kitakindern und Schüler:innen, von der Arbeitsstelle oder auch bei Behördengängen. Allein von Januar bis September 2025 wurden 17.651 Menschen abgeschoben. Vor Schutzräumen machen die Behörden keinen Halt, wie viele Fälle zeigen. Es wird auch in Länder abgeschoben, in denen schwerste Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien sollen demnach zur Regelmäßigkeit werden.

Auf der Website von PRO ASYL findet Ihr noch einmal den ganzen Artikel zum nachlesen.

07.01.2026: Ein herber Rückschlag für den Flüchtlingsschutz im Jahr 2025 – PRO ASYL zieht Bilanz