Mehr als 13 Prozent der Menschen in Deutschland berichten davon, in den letzten zwölf Monaten Diskriminierung erfahren zu haben – umgerechnet auf die erwachsene Bevölkerung entspricht das rund 9 Millionen Menschen. Das zeigen Daten aus der Hauptbefragung des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP), ausgewertet vom Deutschen Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM).
„Die Ergebnisse der Umfrage sind ein klarer Auftrag an Politik und Gesellschaft. Denn nun wissen wir ganz eindeutig: Diskriminierung ist keine Randerscheinung, sondern ein Kernproblem. Das Ausmaß an Diskriminierung ist eine Belastungsprobe für unser Land. Eine Gesellschaft, in der sich Millionen Menschen als Bürger*innen zweiter Klasse fühlen, ist instabil und anfällig. Die besonders hohen Werte für Diskriminierungen am Arbeitsmarkt und beim Zugang zu Dienstleistungen und Gütern haben auch erhebliche wirtschaftliche Folgen. Dafür brauchen wir Lösungen“
, sagte Ferda Ataman, Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung.
Die Studie „Wie Deutschland Diskriminierung erlebt. Befunde aus der SOEP-Hauptbefragung“ des DeZIM wurde im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt. Sie basiert erstmals auf Daten der SOEP-Haupterhebung 2022. Aus Sicht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist es wichtig, Fragen zu Diskriminierung langfristig im SOEP zu verankern, um Entwicklungen weiter wissenschaftlich fundiert beobachten zu können.
Diskriminierung ist ein zentrales gesellschaftliches Problem. Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, haben keinen gleichberechtigten Zugang zu Ressourcen, geringere Chancen, können schlechter am gesellschaftlichen Leben teilhaben und leiden unter weitreichenden sozialen und gesundheitlichen Folgen. Daten zu subjektiven Diskriminierungserfahrungen zu erheben ist wichtig, um unterschiedliche Diskriminierungserfahrungen sichtbar zu machen, um diskriminierungsbezogene Dynamiken besser zu verstehen und gesellschaftlichen sowie politischen Handlungsbedarf gezielt zu identifizieren. In verschiedenen Wiederholungsbefragungen in Deutschland sind Fragen zu subjektiven Diskriminierungserfahrungen bereits aufgegriffen.
Der Begriff Diskriminierungsmerkmal ist nicht unproblematisch. Denn er suggeriert, es handle sich bei sogenannten Merkmalen um feststehende, individuelle Eigenschaften von Personen. Tatsächlich basieren Diskriminierungserfahrungen jedoch häufig auf sozialen Zuschreibungen und gesellschaftlichen Konstruktionen von Gruppen. Entscheidend ist dabei nicht, ob eine Person tatsächlich eine bestimmte Eigenschaft hat, sondern ob diese ihr zugeschrieben wird. Im wissenschaftlichen Diskurs wird deshalb häufig der Begriff Diskriminierungskategorie verwendet. Aus Gründen der besseren Verständlichkeit wird in diesem Bericht dennoch der Begriff „Diskriminierungsmerkmal“ genutzt.
Hier findet Ihr die vollständige Studie.
