14.04.2026: EMN-Studie: Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen

Familienzusammenführung, also der Nachzug von Familienmitgliedern zu Drittstaatsangehörigen, die bereits in der Europäischen Union (EU) leben, gehört seit Langem zu den wichtigsten legalen Migrationswegen in die EU. Die rechtliche Grundlage dafür bildet die Richtlinie 2003/86/EG (Familienzusammenführungsrichtlinie). Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2003 wurde ihre Umsetzung durch verschiedene Entwicklungen beeinflusst. Dazu zählen insbesondere Änderungen in den nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten, wichtige Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) sowie die fortschreitende Digitalisierung von Migrationsverfahren. In dieser Studie sind die wichtigsten Entwicklungen im Bereich der Einwanderung von Familienangehörigen zu aufhältigen Drittstaatsangehörigen zusammengeführt.

Die vergleichende EMN-Studie liegt nur auf Englisch vor.

Mehr Infos finden sich hier.

14.04.2026: EMN-Studie: Familienzusammenführung von Drittstaatsangehörigen