Kommunen können seit Mai 2024 die die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) über eine Bezahlkarte gewähren. Für Behörden als auch für Betroofene vor allem, bringt sie Nachteile mit sich. In Rheinland-Pfalz wurde die Bezahlkarte zum Glück noch gar nicht eingeführt. Dennoch zeigen Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern, wie Diskriminierend die Nutzung dieser Karte ist. Die AWO hat einem Bericht ihre Analyse zu den Erfahrungen aus der Praxis veröffentlicht.
Nach aktuellem Stand haben i den zwei Jahren alle Bundesländer (mit Ausnahme von Berlin) die Bezahlkarte eingeführt, aber viele Städte und Gemeinden haben sich auf lokaler Ebene gegen eine Einführung entschieden. Auch nach Region wurde die Umsetzunng unterschiedlich ausgestaltet. Unterschiede gebe es vor allem beim erlaubten Betrag für Bargeld-Abhebungen sowie bei der Möglichkeit, die Karte für Überweisungen und Online-Käufe zu nutzen. Die Folgen seit der Einführung sind unterschiedlich: In Regionen, mit Limits für die Bargeldauszahlungen, sind Menschen faktisch gezwungen, teurer einzukaufen, weil die Bezahlkarte gerade bei preiswerten Einkaufsgelegenheiten (z.B. Wochenmärkten, Second-Hand-Läden) nicht immer nutzbar sei. Durch Einschränkungen bei Überweisungen oder dem Online-Handel treten Probleme bei regel,äßigen Zahlungen auf, etwa bei Telefonverträgen oder Vereinsmitgliedschaften. Familien und Kinder sind beispielsweise davon betroffen, dass sie die Bezahlkarte bei Schulausflügen, Sportvereinen oder anderen Freizeitangeboten nciht nutzen können.
Bei Behörden und Beratungsstellen sorgt die Bezahlkarte für einen erhöhten bürrokratischen Aufwand durch technische Zugänge, die kompliziert sind oder auch der Aufwand an Verständnisfragen, die regelmäßig aufkommen nimmt Zeit.
Das Ergebnis zeigt deutlich, dass die Ausgestaltung der Bezahlkarte zu Problemen bei Betroffenen aber auch Behörden bringt, sie diskriminierend gegebüber geflüchteten Menschen ist und den Alltag massiv erschwert. Ihr findet die Analyse unten im Text:
