05.06.2026: Das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem

Ab dem 12. Juni 2026 gelten in der ganzen EU neue Regeln für das gemeinsame europäische Asylsystem (GEAS). Das Paket besteht aus neun Verordnungen und einer Richtlinie. Die wichtigsten Änderungen betreffen die Asylverfahren, vor allem an den Außengrenzen der EU. Im ersten Jahr sollen höchstens 60.000 Asylverfahren direkt an den Grenzen stattfinden. Ab Juni 2028 sollen es maximal 120.000 pro Jahr sein. Das bedeutet: Die meisten Asylverfahren werden weiterhin nicht an den Außengrenzen durchgeführt.

Ein weiterer Teil der Reform ist die sogenannte Asyl- und Migrationsmanagement-Verordnung (AMMVO). Sie ersetzt teilweise die bisherigen „Dublin“-Regeln. Neu ist ein Solidaritätsmechanismus: Die Asylsuchenden sollen gerechter auf die EU-Länder verteilt werden. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten jedes Jahr über ihre Migrationspolitik berichten.

Die Reform des GEAS ist am 12. Juni 2024 in Kraft getreten. Die EU-Länder hatten zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln umzusetzen. In einigen Bereichen konnten sie eigene Entscheidungen treffen. Ab dem 12. Juni 2026 gelten die neuen Gesetze dann in der ganzen EU, auch in Deutschland. Dafür wurden das Asylgesetz (AsylG) und das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) angepasst.

Am 28. April 2026 sind das sogenannte GEAS-Anpassungsgesetz und das GEAS-Anpassungsfolgegesetz im Bundesgesetzblatt erschienen (siehe hierzu die Meldung vom 28.4.2026). Mit diesen Gesetzen werden eine Reihe nationaler Gesetze an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) angepasst. Eurostat hat eine Liste mit Herkunftsstaaten veröffentlicht, bei denen die Anerkennungsquote im Jahr 2025 europaweit bei 20% oder darunter lag. Personen aus diesen Staaten werden ab dem 12. Juni 2026 im Asylverfahren wie Personen behandelt, die aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommen. Die Zahl der somit de facto als sicher eingestuften Herkunftsstaaten wird durch die neue „dynamische Liste“ erheblich erweitert. Es wird ab dem 12. Juni 2026 insgesamt fünf Listen geben, die die rechtlich festgelegten sicheren Herkunftsstaaten enthalten.

Der Flüchtlingsrat RLP hat gemeinsam mit dem Initiativausschuss für Migrationspolitik in RLP und dem Beirat für Migration und Integration RLP Forderungen bei einer Mahnwache an unser zuständiges Ministerium übergeben, welche unter anderem gegen die Einrichtung von Zentren zur Durchführung von Verfahren bei Sekundärmigration sind, die (faktische) Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen ausnahmslos zu unterlassen ist und auch dass der Anspruch aller minderjährigen AsylbLG-Beziehenden auf dieselbe Gesundheitsversorgung wie deutsche Minderjährige durch Ausstellung von elektronischen Gesundheitskarten (eGK) schnell umgesetzt wird. Ihr findet die ganzen Forderungen auf der Website vom Flüchtlingsrat RLP.

Mehr Informationen zum Thema findet Ihr hier.

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