Der Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt hat Hinweise zu Dolmetscherinnen und Dolmetschern bei der Anhörung beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration veröffentlicht. Das Infoblatt gibt es in den Sprachen Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi und Französisch und beinhaltet die Rechte der Geflüchteten in Bezug auf Übersetzungen vor, während und nach der Anhörung beim Bundesamt.
Download auf der Seite des Flüchtlingsrats Sachsen-Anhalt.
22.06.2016: Hinweise zum Dolmetschen bei der Anhörung