Eine Frage, die wir uns immer wieder stellen ist, wie ehrenamtliches Engagement für Geflüchtete selbst so attraktiv und zugänglich wie möglich gemacht werden kann. Oder Andersherum: Was hindert Geflüchtete daran sich ehrenamtlich zu engagieren?

Beeinflusst wird die Zugänglichkeit zum Ehrenamt für Geflüchtete sicherlich von vielen höchst unterschiedlichen Faktoren: Sprache, Zeit, Art des Ehrenamts, verfestigte Vereinsstrukturen, Informationsdefizite, die Monotonie und Hoffnungslosigkeit des Asylverfahrens und vieles mehr. Ein wichtiger Faktor ist auch immer wieder, dass eine Arbeitsstelle und damit die Aussicht, sich selbst versorgen zu können, oftmals attraktiver ist, als ein unentgeltliches Ehrenamt. Dabei kann im Zuge der Arbeitssuche vor allem ein ehrenamtliches Engagement ein offizieller Kompetenznachweis für potenzielle Arbeitgeber:innen sein!

Bereits seit 2017 existiert von Seiten der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz nämlich der Engagement- und Kompetenznachweis für ehrenamtliches Engagement. Die Prämisse dahinter ist im Grunde genommen so: Sich ehrenamtlich zu engagieren bedeutet Kompetent zu sein, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdig, Belastbarkeit und Flexibilität zu beweisen. Der Nachweis belegt diese erworbenen oder weiterentwickelten Eigenschaften, die heutzutage in fast allen Stellenausschreibungen von Arbeitgeber:innen gefordert werden, und kann den eigenen Lebenslauf erweitern.

Den Nachweis erhalten kann jede:r rheinland-pfälzische:r Einwohner:in ab dem 14. Lebensjahr mit einem Pensum von mindesten 80 Stunden freiwilligem Engagement im Jahr. Dokumentiert werden Zeitraum, Art und Umfang des Engagements. Besondere Qualifikationen und Kompetenzen, die im Ehrenamt dabei erworben wurden, werden zusätzlich aufgeführt.

Eine oder mehrere „Blanko-Urkunden“ sind dafür bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz unter 06131 164083 oder leitstelle@stk.rlp.de erhältlich. Diese sind dann von der Organisation, bei der die ehrenamtliche Tätigkeit durchgeführt wurde, gut lesbar mit den entsprechenden Informationen zu bedrucken, zu unterschreiben und zur Prüfung und Beglaubigung zur Staatskanzlei an folgende Adresse zurück zu schicken:

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung

Peter-Altmeier-Allee 1

55116 Mainz

Der Flyer zum Engagement- und Kompetenznachweis Rheinland-Pfalz enthält hierzu noch weitere und detailliertere Informationen. Erfreulich ist auch, dass der Nachweis von vielen öffentlichen und wirtschaftlichen Stellen und Verbänden unterstützt und mitgetragen wird. Darunter auch von der Industrie- und Handelskammer (IHK), der Handwerkskammer (HWK) und dem Landesverband der Unternehmer (LVU).

Die Anerkennung der im Ehrenamt erworbenen Kompetenzen bedeutet auch eine Wertschätzung des Engagements und der investierten Zeit und Energie. Wir ermutigen euch, dieses Serviceangebot der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz auch in Anspruch zu nehmen. Gebt diese Nachweismöglichkeit auch an andere Geflüchtete weiter und unterstützt diese bei der Beantragung. Gerne könnt ihr euch auch bei uns unter 06131 4924736 oder ehrenamt@fluechtlingsrat-rlp.de melden, wenn ihr in irgendeiner Art Hilfe benötigt.

Kompetent durch Ehrenamt – Engagement- und Kompetenznachweis für ehrenamtliches Engagement in Rheinland-Pfalz