Laut der Asylgeschäftsstatistik des BAMF wurden im Januar 2016 1228 Entscheidungen im Dublin Verfahren gezählt, dies entspricht lediglich 2,5% aller Entscheidungen über Asylanträge des Berichtsmonats. Von allen insgesamt anhängigen Verfahren beim Bundesamt entfallen insgesamt demnach 24.919 anhängige Verfahren auf den Dublin Bereich dies entspricht 6,7% aller insgesamt anhängigen Verfahren beim Bundesamt.
Das Thema Dublin scheint damit aktuell zu einem Randthema zu werden, wobei die sich aus den BAMF Statistiken auch ergibt, dass z.B. Flüchtlinge aus Afghanistan und dem Iran häufiger betroffen sind als Flüchtlinge aus Syrien. Die teils sehr aufschlussreichen Statistiken findet ihr auf der Seite des BAMF.
Bei Dublin Entscheidungen bzw. schon bei den vorher zugesandten Briefen, dass ein Dublin Verfahren eingeleitet wurde, sollte eine Beratungsstellen kontaktiert werden, oder, wenn möglich, anwaltlicher Rat eingeholt werden.