„Wir begrüßen, dass mit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes vergangenen Freitag die so genannte Vorrangprüfung in Rheinland-Pfalz für drei Jahre ausgesetzt wird“, teilten Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler und Integrationsministerin Anne Spiegel in Mainz mit. Im Rahmen der Vorrangprüfung untersucht die Bundesagentur für Arbeit zunächst, ob für eine Stelle ein geeigneter deutscher oder EU-Bewerber zur Verfügung steht.
Nur wenn dies nicht der Fall ist, darf die Stelle an eine Asylbewerberin oder einen Asylbewerber vergeben werden.
„Eine solche Vorrangprüfung ist im Falle einer hohen Arbeitslosigkeit natürlich sinnvoll und angemessen. Die Praxis hat aber gezeigt, dass diese Regelung in Rheinland-Pfalz aufgrund der guten Ausgangsbedingungen auf unserem Arbeitsmarkt keine tatsächlichen Vorteile für einheimische Arbeitslose gebracht hat“, so die Arbeitsministerin weiter. Gleichzeitig seien damit aber bürokratische Hürden aufgebaut worden, die teilweise die Integration der Flüchtlinge erheblich verzögerten und deshalb auf Unverständnis getroffen seien. „Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung entschieden, auf diese Hürde bei der Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen in den nächsten drei Jahren zu verzichten.“
„Wir freuen uns, dass die Bundesarbeitsministerin unseren Wunsch berücksichtigt hat und die Vorrangprüfung nun nicht nur in wenigen Bezirken der Agentur für Arbeit, sondern im ganzen Land entfällt“, ergänzte die Integrationsministerin. „Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt hin zu einer besseren Arbeitsmarktintegration für die Flüchtlinge in Rheinland-Pfalz und stärkt die Integration insgesamt, denn Zugang zu Arbeit bedeutet Teilhabe. Und die frühzeitige Teilhabe am Arbeitsleben ist nun einmal eine elementare Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in unsere Gesellschaft.
Pressemitteilung des Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz