Die bundesweite Wohnsitzauflage gilt – auch in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung sieht derzeit jedoch keinen Handlungsbedarf, von der Möglichkeit einer kommunalen Wohnsitzzuweisung innerhalb von Rheinland-Pfalz für anerkannte Flüchtlinge Gebrauch zu machen. Sie befindet sich dazu aber im kontinuierlichen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden. Dies hat Integrationsministerin Anne Spiegel im Landtag bekräftigt.

„Es gibt schlicht keine signifikanten Wanderungsbewegungen von anerkannten Flücht-lingen in die Ballungsgebiete, so wie diese in anderen Bundesländern sehr wohl zu beobachten sind. Daher sehe ich hier derzeit keine Notwendigkeit, die Freiheit der Wohnortwahl der Menschen einzuschränken“, erklärte Integrationsministerin Spiegel und verwies auf die Tatsache, dass sich die Situation in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich darstellt.

Ursachen für die ausbleibende Binnenwanderung im Land sieht Spiegel in der guten Arbeitsmarktsituation auch in ländlichen Regionen und in der im Vergleich zu anderen Bundesländern guten Wohnungssituation. So lebten fast 84 % derjenigen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezie-hen, in Einzelwohnungen – bei anerkannten Flüchtlingen liege diese Zahl sogar noch höher.

Pressemitteilung des Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Rheinland-Pfalz

20.09.2016: Spiegel: Derzeit kein Handlungsbedarf für kommunale Wohnsitzzuweisung im Land