Städte und Landkreise bekommen eine Zusatzzahlung von 30 Millionen Euro. Die in Gesprächen zwischen Land und Kommunen gefundene Lösung kommt nun in einem Gesetz ( dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10777-17.pdf) in den Landtag.

Dieses ist eine ergänzende Aufwendungserstattung an die Kommunen für die Unterbringung und Versorgung Geflüchteter. Diese Mittel sollen einmalig die für diesen Zweck nach§ 3 Abs. 2 Satz 1 Landesaufnahmegesetz vorgesehene jährliche Pauschale in Höhe von € 35 Mio. ergänzen.

Die Zeitung „Trierer Volksfreund“ schreibt dazu „Die einmalige Zahlung ergänze die jährliche Pauschale von 35 Millionen Euro, die für die Unterbringung und Versorgung insbesondere von geduldeten Personen gezahlt werde, teilte das Finanzministerium am Montag mit. Eine Duldung erhalten Flüchtlinge, deren Asylbescheid zwar abgelehnt wurde, bei denen eine Abschiebung aber ausgesetzt ist, etwa aus gesundheitlichen oder familiären Gründen oder für die Dauer einer Berufsausbildung“

Vielleicht kann ja diese finanzielle Entlastung die Kommunen dazu bewegen, einen Teil der für den allgemeinen Haushalt vereinnahmten Gelder aus der Integrationspauschale für das Jahr 2020 dann auch tatsächlich für diese Aufgabe bereitzustellen? Mit der nun zum Jahresende kommenden, bisher nicht in den Haushalt eingestellten, finanziellen Entlastung gibt es doch wieder Handlungsspielräume?

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz bekommen zusätzlich 30 Millionen Euro